Wozu brauche ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Der Arbeitgeber hat für sein Unternehmen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach Maßgabe des Arbeitssicherheitsgesetzes und der Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 2) zu bestellen.
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollen den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Damit soll erreicht werden, dass ...
- ... die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften im Betrieb umgesetzt werden,
- ... gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können,
- ... die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind vom Arbeitgeber für die sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz ergebenen Aufgaben schriftlich zu bestellen. Aus der Bestellungsurkunde muss hervorgehen ...
- ... für welchen Betrieb bzw. welche Betriebe die Fachkraft für Arbeitssicherheit zuständig ist
- ... welche Einsatzzeit pro Jahr für die zu betreuenden Betriebe zu erbringen ist.